Informative Mitgliederversammlung rund um die eigene Immobilie in Diez

Bei den Mitgliederversammlungen von Haus & Grund Diez legt der Vorstand schon lange großen Wert darauf, neben den Regularien auch einige handfeste und interessante Themen rund um die Immobilie zu behandeln. In diesem Jahr bekamen die Mitglieder besonders viel geboten.

Luftbild Stadtkern Diez - Volker Thies/wikkicommonsFoto: Volker Thies/wikkicommons

Die Mitgliederversammlung von Haus & Grund Diez im Tagungsraum des Hotels Wilhelm von Nassau war in diesem Jahr überaus informativ. Der Vorstand rund um den Vorsitzenden RA Hans Jörg Metz hatte gleich drei interessante Vorträge organisiert.

Wichtiges Dokument: der Energieausweis

Zunächst referierte Rainer Albus in seinem Vortrag „Energie im Haus“ zum Thema Energieeinsparverordnung. Ein Energieausweis mache den Energiebedarf transparent und gebe Aufschluss über die energetische Qualität eines Gebäudes, so Albus.

Anhand der ermittelten Energiekennwerte werden Gebäude in Energieeffizienzklassen eingeteilt. Das biete potenziellen Käufern oder Mietern eine Vergleichsmöglichkeit zu verschiedenen Objekten.

Im Bedarfsfall enthält das Dokument außerdem kurz gefasste Modernisierungsempfehlungen, womit es auch eine Grundlage für mögliche Sanierungsmaßnahmen darstellen kann.

Wichtig zu wissen: Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist der Energieausweis für Immobilienbesitzer verpflichtend, wenn sie ihr Haus verkaufen oder vermieten wollen.

Das bedeutet: Der Ausweis ist bei Besichtigung vorzulegen und bei Verkauf oder Vermietung dem neuen Besitzer bzw. Mieter auszuhändigen. Albus warnte: „Wird kein Ausweis vorgelegt, drohen juristische Konsequenzen mit zum Teil hohen Bußgeldern.“

Viele Versicherungen sind als Betriebskosten umlegbar

Der nächste Vortrag drehte sich dann rund um das Thema Versicherungen. Versicherungsfachmann Christian Czarnecki gab hier einen umfassenden Überblick. „Private Vermieter gehen oft das Risiko ein, mit ihrem Privatvermögen für kostspielige Schäden zu haften, die ein Versicherer problemlos übernommen hätte“, sagte Czarnecki.

Manchmal stecke dahinter sicherlich die Erwägung, Versicherungskosten einzusparen. Dabei seien viele Versicherungen für die vermietete Immobilie sogar als Betriebskosten umlagefähig.

Dazu zählen etwa Sach- und Haftpflichtversicherungen oder Gebäudeversicherungen gegen Feuer, Sturm- und Wasserschäden bzw. sonstige Elementarschäden.

Wie sich Mieterhöhungen durchsetzen lassen

Der erste Vorsitzende höchstselbst gab anschließend Auskunft darüber, wie Vermieter Mieterhöhungen durchsetzen können. Den zweiten Teil seines Vortrags widmete RA Hans-Jörg Metz dem Thema Immobilien im Erbrecht.

Alle Tätigkeiten werden ehrenamtlich geleistet

Die Regularien der Mitgliederversammlung waren schnell abgehandelt. Der stellvertretende Schatzmeister Dieter Bingel trug den Kassenbericht vor (Einzelheiten zum Kassenbericht können bei der Schatzmeisterin oder beim Vorsitzenden eingesehen werden).

Der erste Vorsitzende erinnerte in seinem Tätigkeitsbericht an die Leistungen des Vereins, etwa die Beratung dienstags und freitags mit dem Verkauf von Mietverträgen sowie die anwaltlichen Rechtsberatungen. Alle diese Dienstleistungen werden ehrenamtlich erbracht, betonte Metz.

Um den Wünschen der Vereinsmitglieder noch mehr zu entsprechen, gibt es derzeit Überlegungen, eine Teilzeitkraft für den Verein einzustellen. Dieser Posten ist im Haushaltsvorschlag zwar vorgesehen, muss aber noch intern definiert werden.

Zum guten Schluss seines Berichts dankte der erste Vorsitzende dem Vorstand, dem Beirat und den beteiligten Mitgliedern für ihre ehrenamtliche Tätigkeit.

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